Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Die Herz-Apotheke, Ala Al Helo zur Verwendung gegenüber Unternehmern

§1 Geltung

  1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AVB“) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“).

  2. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AVB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Besteller über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

  3. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Alle unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

  2. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann entweder durch Auslieferung der Ware an den Besteller oder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) erklärt werden.

  3. Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und dem Besteller zur Verfügung gestellten sonstigen Unterlagen vor.

  4. Eine Auftragserteilung ist ausschließlich in Schriftform (Brief, Fax) oder Textform als Email möglich. Eine Bearbeitung der Aufträge erfolgt spätestens am auf den Auftrag folgenden Werktag in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr.

§3 Preise, Zahlungen, Bearbeitungsgebühr

  1. Es gelten unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Listenpreise, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Unsere Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro, netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Unsere Rechnungen sind generell in voller Höhe per Vorkasse mittels Banküberweisung oder gegen Barzahlung vorab fällig. In Einzelfällen können hiervon abweichende Regelungen schriftlich festgelegt werden. Eine abweichende Fälligkeit ist frühestens nach der 3. Bestellung und vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung möglich.

  3. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt uns vorbehalten.

  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, durch die Die Herz-Apotheke, Ala Al Helo schriftlich bestätigt wurden oder rechtskräftig festgestellt sind.


§4 Lieferzeit und Lieferungen, Höhere Gewalt

  1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Logistiker oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

  2. Wir sind – unbeschadet unserer Rechte wegen eines Verzugs des Bestellers – berechtigt, vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum zu verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

  3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Produktbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

  4. Wir sind zur Teillieferungen berechtigt, wenn:
    - die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    - die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    - dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit. Teillieferungen auf Wunsch des Bestellers erfolgen nur, sofern wir diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Die durch die Teillieferung etwaig entstehenden Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Sofern auf Wunsch des Bestellers eine Umverfügung der bestellten Ware erfolgt, hat dieser die hierdurch verursachten Kosten zu tragen.

  5. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser AVB beschränkt.

  6. Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die Waren durch den Besteller durch Beauftragung eines Transportunternehmens seiner Wahl abzuholen. Die Abholung erfolgt auf Risiko des Bestellers. Der Besteller ist für die zollamtliche Abwicklung verantwortlich.

  7. Die Herz-Apotheke, Ala Al Helo haftet nicht für durch den Besteller oder seinen beauftragten Transporteur verursachte Schäden, z.B. durch Verstoß gegen die Transportbedingungen.


§5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

Der Versand erfolgt durch den von uns beauftragten Logistiker innerhalb Deutschlands zu Lasten des Empfängers. Die Art des Versandes und der Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.


§6 Gewährleistung, Sachmängel

  1. Die Gewährleistungsfrist besteht nicht.

  2. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den vom ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Bei Ablieferung offensichtlich erkennbare Beschädigungen oder Mängel der Ware sind gegenüber dem Logistiker oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten vom Besteller unmittelbar auf dem Frachtdokument unter Angabe des Schadens oder Mangels zu quittieren. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn uns nicht binnen fünf Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die gelieferte Ware als vom Besteller genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits in einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

  3. Bei Sachmängeln der gelieferten Ware sind wir nach unserer, innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

  4. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Besteller unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.


§7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 beschränkt.

  2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

  3. Soweit wir gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Unmittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischerweise zu erwarten sind.

  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

  5. Soweit wir Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

  6. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

  7. Wir haften nicht für die Kosten und Schäden eines behördlich angeordneten möglichen Rückrufs.


§8 Retouren/Rücknahmen

  1. Retouren sind nur in Übereinstimmung mit unseren gesonderten Retouren-Regelungen (anzufordern über die „Die Herz-Apotheke“) möglich.

  2. Rücknahmen sind generell nur aus dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes möglich. Zurückgesendete Waren werden von uns nur angenommen, wenn diese vorher schriftlich avisiert wurden und unter Einhaltung der jeweiligen Transportbedingungen (siehe hierzu auch unsere Retouren-Regelungen) geliefert werden.


§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche von uns gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber den Besteller aus dem Liefervertrag und der mit dem Besteller bestehenden Geschäftsbeziehung sicherungshalber in unserem Eigentum.

  2. Der Besteller bewahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns auf.Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Besteller diese unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.

  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen (Verwertungsfall). Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.

  4. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern.

  5. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Besteller wird von uns widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir dürfen die Einzugsermächtigung nur bei Eintritt des Verwertungsfalls widerrufen.

  6. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr realisierbarer Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt.


§ 10 Export

Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften und anderen geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 65760 Eschborn/Taunus sowie anderen zuständigen Behörden erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.


§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Daten

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz in 12167 Berlin.

  2. Für alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist unser Sitz in 12167 Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an jedem sonst zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

  3. Die zwischen uns und dem Besteller geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen).

  4. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Logistikern, Versicherungen) zu übermitteln.

  5. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Retouren-Regelungen


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Falschlieferungen und beschädigte Anlieferungen sind innerhalb von 5 Tagen zu reklamieren. Um den Ablauf für Sie so komfortabel wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:


Für ein evtl. Erstattung bitte unbedingt beachten:


Besonderheiten bei kühlkettenpflichtiger Ware:


Temperaturnachweise für die Lagerung bei Ihnen müssen zwingend zur Erstattung der Retoure beigelegt werden.

Hier können Sie unser Retourenavis-Dokument herunterladen.

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